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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, der verputzte Bau stammt vermutlich aus dem 18. Jahrhundert. Er ist letzter Bestandteil des ehemaligen herrschaftlichen Hofes der Hanauer Grafen. Zu diesem Hof gehörte offenbar auch ein sich dem Gebäude auf seiner Südseite anschließender Garten. Eine Stützmauer entlang der Reinhardstraße fängt die etwas höher gelegene Grünfläche ab. In der Stützmauer der Zugang zu einem Keller. Wohnhaus, Keller und Garten bilden aufgrund des angesprochenen historischen Zusammenhangs gemeinsam ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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