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Die Gesamtanlage Hundelshausens die den ursprünglichen Ortskern umgrenzt, verläuft entlang der Kirchstraße, in deren Zug sich eine kaum gestörte historische Bausubstanz aneinanderreiht. Es sind dies zumeist traufständig erschlossene Streckhöfe mit klar getrennten Wohn- und Wirtschaftsbereichen, die aus dem späten 18. Jh. stammen; die wenigen giebelständig erschlossenen Wohnhäuser - Kirchstraße 3, 5 und 41 - sind im frühen 17. Jh. erbaut worden. Besonders auffällig sind die hohen Sandsteinsockel, die einerseits großen Kellerraum boten, andererseits die hölzerne Fachwerkkonstruktion vor dem sporadisch anfallenden Hochwasser der Gelster schützen sollten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |