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Die südliche Ortsperipherie wird im Verlauf der Kasseler Straße (B 45 1) von einer Zeile traufständiger Häuser geprägt, die in ihrer baulichen Masse aus dem späten 19. Jh. stammt. Die Gebäude weisen ein schmuckloses konstruktives Fachwerkgefüge auf, das teilweise von Backsteinmauerwerk ausgefacht wird. Als ein Auftakt setzendes, wenig gestörtes Ensemble ist die angezeigte Bebauung als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |