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Jenseits der Kirche befindet sich an der Gelster eine ehemalige Mühle, die ein wieder verwendetes Holz aus dem Jahr 1709 beherbergt. Dieses Bauglied gehörte sicher einem früheren Gebäude an, da die heutige Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben an Eck- und Bundständern mit Brust- und Sturzriegeln aus dem Beginn des 19. Jhs. stammt. Dazwischen findet sich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich. Besonders bemerkenswert ist das erhaltene Zwerchhaus aus der Erbauungszeit. Bescheidene Schmuckformen in Form von Flachschnitzdekor zieren die Eckständer. Dem Wohngebäude sind mehrere Wirtschaftsbereiche angeschlossen, die die Baugruppe zu einem gestreckten Ensemble ausdehnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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