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Abseits der historischen Ortslage befindet sich ein großzügig dimensionierter Hof, dessen Hauptgebäude 1830 erbaut wurde. Die Fachwerkkonfiguration des traufständig erschlossenen Hauses weist mit dem symmetrisch gefügten Gerüstraster die typische Konstruktionsform aus dem frühen 19. Jh. auf. Als historischer Bestandteil einer der größten Höfe in Hundelshausen ist es aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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