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Über die Gelster führt eine zweibogige Sandsteinbrücke aus dem späten 18. Jh. Die weiten Durchlässe werden von flachen Segmentbögen geöffnet, die in einem Mittelpfeiler zusammenlaufen, dem rundbogige Köpfe vorgelagert sind. Die einzige historische Brücke über die Gelster, die sich innerhalb der Ortschaft erhalten hat, ist aus verkehrs- und ortsgeschichtlichen Kriterien Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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