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Abseits der Durchgangsstraße befindet sich ein markantes Fachwerkwohnhaus mit angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden und einem benachbarten Backhaus. Die Fachwerkkonstruktion ist regelmäßig gefügt und scheint mit den charakteristischen Mannfiguren zu Ende des 18. Jhs. erbaut worden zu sein. Zugänglich wird das Haus durch eine zweiläufige Sandsteintreppe. Die angeschlossenen Wirtschaftsgebäude mit Backsteinmauerwerk sind wesentlich jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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