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In Hundelshausen befindet sich ein Fabrikgebäude aus dem frühen 20. Jh., das bis heute noch als solches genutzt wird. Der groß bemessene Steinbau am Abzweig zur Raiffeisenstraße fällt durch seine Dimension und sein verputztes Mauerwerk in der ihn umgebenden Fachwerklandschaft besonders auf. Das Gebäude über längsrechteckigem Grundriss beherbergt in den ersten beiden Geschossen die Fertigungshallen, das Dachgeschoss bot Raum für die Verwaltung. Der Aufriss der straßenseitigen Fassade wird durch flach aufgelegte Pilaster in hohe Wandstreifen parzelliert, die wiederum von großen, leicht querrechteckigen Fenstern aufgebrochen werden. Das Dachgeschoss wird durch einen breiten Giebel in der Mittelachse zentrierend abgeschlossen, zu Seiten öffnen Fledermausgauben die Dachhaut. Zugang in das Gebäude bietet ein vorgeblendetes Portal aus Naturstein mit rundbogigem Durchgang und abschließendem Dreiecksgiebel. Das Fabrikgebäude ist aus architekturgeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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