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Am Beginn des Straßenzuges setzt das giebelständig erschlossene Haus in zwei Geschossen über hohem Sockel aus der Mitte des 17. Jhs. einen städtebaulich wichtigen Merkpunkt. Die Fachwerkkonstruktion an der giebelseitigen Schaufassade setzt sich aus Mannfiguren mit weit ausladenden Fußstreben zusammen. Im Untergeschoss und im Giebelfeld betonen leicht gebogene 3/4-Streben aus starken Hölzern die repräsentativen Bedürfnisse des Bauherren. Im Bereich des Geschossüberstandes wird die Unterkante der Schwelle von einem Zahnschnitt, die Füllhölzer von einem Perlstab hervorgehoben. Als ein reich ausgestattetes Barockhaus ist das angezeigte Gebäude als Kulturdenkmal einzutragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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