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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit Mannfiguren, Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern, eine Fachwerkkonfiguration, die in diesem Beispiel in das Jahr 1779 datiert. Zusammen mit dem dicht anschließenden Nachbarhaus bilden beide Gebäude einen Auftakt setzenden Blickpunkt am Beginn der historischen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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