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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es ist Teil eines L-förmigen Hofes. Dessen Wirtschaftsgebäude heute zu anderen Zwecken umgenutzt. Das Wohngebäude ist durch seine Lage direkt neben der Reinhardskirche herausgehoben. Im Obergeschoß ist das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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