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An der Ecke zur Raiffeisenstraße befindet sich ein kleines Tagelöhnerhaus über annähernd quadratischem Grundriss in zwei Geschossen. Das einfache Fachwerkgefüge aus 3/4-Streben mit zweifachem Riegel an den Eckständern weist auf eine Bauzeit im frühen 19. Jh. Erhalten ist eine Eingangstür aus der Bauzeit. Das Haus ist aus sozialgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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