Gut Rückerode Wohnhaus
Gut Rückerode
Gut Rückerode - Kellereingang, Burgruine -
Gut Rückerode - Mauerreste -
Gut Rückerode - Burgruine -
Gut Rückerode - auf der Burgruine -
Gut Rückerode
Gut Rückerode - Steintische, Burgruine -
Gut Rückerode Mauerreste der Burg
Gut Rückerode Wirtschaftsgebäude
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
Hundelshausen
  • Rückerode
  • Unter der Fliegenkuhle
Gut
Flur: 15
Flurstück: 18/4, 26/2

Zwischen Hilgershausen und Wendershausen befindet sich innerhalb der Gemarkung Hundelshausen das Gut Rückerode, ein groß dimensionierter, vierseitig geschlossener Wirtschaftshof mit einer Bausubstanz, deren Masse in die Mitte und das späte 19. Jh. datiert. Zentrum der Anlage ist das Wohn- und Verwalterhaus über quer gelagertem Grundriss in zwei Geschossen über hohem Sockel mit einer regelmäßig abgearbeiteten Fachwerkkonfiguration, bestehend aus 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern. Rechts angeschlossen ist ein Stall-Scheune-Trakt aus dem Ende des 19. Jhs. Südöstlich vom Wohnhaus abgesetzt befindet sich eine Scheune in Fachwerkkonstruktion, die einem älteren Gebäudekomplex angehört.

Den nordwestlichen Bereich des Grundstückes besetzt eine hakenförmig erschlossene Gruppe von Stallgebäuden aus der Mitte des 19. Jhs. Besonders auffällig ist der mächtige Kuhstall mit massivem Quadermauerwerk im Untergeschoss und darüber befindlichem Fruchtboden in Fachwerkkonstruktion. Im Inneren des Stalles ist die ursprüngliche Strebekonstruktion erhalten.

Nordöstlich des Hofes haben sich über ansteigendem Terrain Reste einer ehemaligen Burg aus dem 13./14. Jh. erhalten, bis ca. 3 m aufsteigendes Kalksteinmauerwerk umzieht den Hügel.

Bemerkenswert ist darüber hinaus ein niedriger, tonnengewölbter Keller sowie eine Gruppe von Steintischen, die sich am Aufstieg vom Gut zur Burgruine befinden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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