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Im linken Teil dieses ehemaligen Streckhofes aus der Mitte des 18. Jhs. hat sich nahezu die vollständige historische Bausubstanz erhalten. Das Fachwerkgefüge des Gebäudes setzt sich aus Mannfiguren mit geschweiften Fußstreben im Obergeschoss zusammen, im Untergeschoss finden sich gebogene 3/4-Streben. Das den Beginn des Straßenzuges markierende Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |