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Schon von der nördlich am Ort vorbeiziehenden B 27 ist der Gasthof „Zum Stern" in seiner charakteristischen Fachwerkkonfiguration weithin einsichtig. Der traufständig erschlossene Streckhof mit abschließendem Mansarddach wurde um 1800 erbaut. Auf diese Zeit verweist das Fachwerkgerüst mit seiner regelmäßigen Reihung von 3/4-Streben mit Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Rechtsseitig schließt eine hohe Durchfahrt den Hof ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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