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Um 1820 wurde dieser Streckhof in einem konstruktiven Gerüstraster aus 3/4-Streben mit zweifachem Riegel an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen erbaut. In das abschließende Satteldach ist ein Zwerchhaus eingefügt. Der Brüstungsbereich im Obergeschoss wird von konvergierenden Fußstreben besetzt. In der rechts angesiedelten Gebäudezone befanden sich die Stallungen, daran anschließend folgt eine hohe Durchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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