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Das aus der Straßenflucht versetzte, traufseitig erschlossene Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel wurde um 1780 erbaut. Das Gerüstraster des Gebäudes setzt sich aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern beider Geschosse zusammen. Im Brüstungsbereich versteifen konvergierende Fußstreben das Gefüge. Erhalten ist eine Eingangstür aus der Mitte des 19. Jhs. mit charakteristischem Oberlicht. Links angefügt ist ein massives Stallgebäude mit aufgesetztem Fruchtboden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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