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Traufständiges Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jhs mit einem klar strukturierten Gerüstgefüge mit einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern beider Geschosse und im Zwerchhaus. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Das Haus setzt am Rand der historischen Ortslage einen wichtigen städtebaulichen Akzent und ist daher als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |