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An der B 27 befindet sich in Höhe der Ortschaft Werleshausen unterhalb des Ludwigsteines eine Felsenlaube. Ein weit überhängender Sandsteinfelsen wird von zwei dorischen, grob kannelierten Säulen abgestützt. Die ehemals unter dem Steinüberhang befindliche Bank ist nicht mehrvorhanden. Als ehemaliger Rastplatz im Verlauf der alten Werratalstraße ist die Laube als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |