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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofanlage in zwei Geschossen mit einer regelmäßig gefügten Fachwerkkonfiguration aus der Mitte des 18. Jhs., bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern beider Geschosse; besonders kennzeichnend sind die weit ausgreifenden Fußstreben. Die Bundständer werden von konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich arretiert. Wenig abseits befindet sich ein Backhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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