Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hart an den Straßenzug grenzendes Tagelöhnerhaus in kleinmaßstäblichem Baukörper mit schmuckloser Fachwerkkonstruktion, bestehend aus geschosshohen Streben in den Eckgefachen beider Geschosse. Die leichte Schwellung der Hölzer macht eine Datierung in die erste Hälfte des 18. Jhs. wahrscheinlich. Das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gut befindliche Haus war vermutlich Wohnstatt des dort arbeitenden Gesindes und ist daher Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |