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Direkt am Bachlauf gelegen erhebt sich ein traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen, dessen Kern um 1730 datiert. Das Gerüstraster des Gebäudes ist regelmäßig gefügt: an den Eckständern 3/4-Streben mit einfachem Riegel, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben an den Bundständern. Besonders auffallend ist die deutlich durchgebogene Schwelle des Hauses. Rechts angeschlossen ist ein jüngerer Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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