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Den Beginn der Gesamtanlage eröffnet ein markantes, hart an die Straße grenzendes Backhaus in grob bearbeitetem Quadermauerwerk mit aufsitzender Fachwerkkonstruktion. Das über rechteckigem Grundriss aufsteigende Haus wird von einem Satteldach abgeschlossen. Als ein hervorgehobenes Wirtschaftsgebäude am Rand der historischen Ortslage ist das Backhaus aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |