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Der Beginn der historischen Ortslage wird im Verlauf diese Straßenzuges von einem Wohnhaus aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. markiert. Dessen Fachwerkkonfiguration aus zweifach verriegelten Stockwerkstreben in den Eckgefachen ist regelmäßig abgearbeitet. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Besonders markant ist ein Eckerker an der Giebelseite des Hauses. Erhalten ist eine Haustür aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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