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Die sich im Bereich der Kirche verengende Straße wird ganz wesentlich durch die dreiseitige Kleinbauernstelle aus dem Beginn des 19. Jhs. in schlichter Fachwerkkonfiguration geprägt. Das Gerüstraster des Wohnhauses besteht aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an den Eckständern, an den Bundständern finden sich konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Im hinteren Bereich der Parzelle erhebt sich eine Durchfahrt mit Tenne sowie ein Stall-Scheune-Trakt in Backsteinmauerwerk bzw. Backsteinausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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