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In der Blickachse des kurvig verlaufenden Straßenzuges befindet sich gegenüber der Kirche ein Wohngebäude in Ständerkonstruktion aus dem Ende des 16. Jhs. mit Resten eines angeschlossenen Wirtschaftsgebäudes. Das Konstruktionsgefüge wird über hohem Hausteinsockel von 3/4-Streben und Kopfbändern an den Eckständern verfestigt. Das Haus, das über keinerlei Schmuckformen verfügt, ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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