Bornhagener Straße 25 - Kirche - Epitaph -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Kirchhof -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Kirchhof -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Innenraum -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Epitaph -
Bornhagener Straße 25 - Kirche
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Kirchhof -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Innenraum -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Innenraum -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - alter Taufstein/Ehrenmal -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - alter Taufstein, Kirchhof -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Inschrift über Südportal -
Bornhagener Straße 25 - Kirche - Epitaph -
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
Werleshausen
  • Bornhagener Straße 25
Ev. Kirche
Flur: 6
Flurstück: 6/1

Über ansteigendem Terrain erhebt sich die evangelische Kirche des Ortes aus dem Jahr 1803, ein Sandsteinbau aus massigem, breit gefugtem Hausteinmauerwerk mit Eckquaderung, das von hohen Rechteckfenstern durchbrochen wird. Dem städtebaulich präsenten Baukubus des Schiffes mit abschließendem, abgewalmten Satteldach ist ein zierlicher Turm vorgelegt.

Der von einer Muldendecke abgeschlossene Saal wird von einem Kanzelaltar im Osten akzentuiert, der auf schlanken Säulen mit einem polygonal gebrochenen Kanzelkorb aufsitzt. Eingebettet ist die Kanzel in eine Säulenarchitektur, die antike Stadttore rezipiert. Über insgesamt vier Säulen mit abschließenden Blattkapitellen lagert ein mächtiger Architrav. Gegenüber bietet eine dreiseitige Empore mit segmentbogenartig ausgezogenem Westteil vor dem Orgelprospekt ausreichend Platz. Die Kirche beherbergt als aufzulistendes Inventar drei Epitaphien der Familie von Hanstein aus dem frühen 18. Jh. Vor der Kirche befinden sich mehrere Grab- und Gedenksteine sowie ein alter Taufstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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