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Die Parzelle beherbergt eine nahezu vollständig erhaltene Hofanlage aus dem 19. Jh. Das um 1830 erbaute Wohnhaus erhebt sich in einer regelmäßigen Abzimmerung aus 3/4-Streben an Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Die im hinteren Bereich befindliche Scheune stammt ebenso wie der gegenüber dem Wohnhaus angesiedelte Stall-Scheune-Trakt aus dem späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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