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Am Abschluss der Straße grenzt hart an das Gut das Wohnhaus einer Hofanlage mit einem regelmäßig strukturierten Fachwerkgefüge. Besonders prägnant sind die K-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern, im Brüstungsbereich versteifen konvergierende Fußstreben die Bundständer. Erhalten ist eine Haustür aus der Bauzeit, letztes Drittel des 18. Jhs. Neben dem Wohngebäude ist die zum Teil erhaltene Ummauerung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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