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Am Beginn der östlichen Ortseinfahrt befindet sich ein kleinformatiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Kleinbauernstelle, das eine inschriftliche Datierung aus dem Jahr 1753 auszeichnet. Die einfache Fachwerkkonfiguration fügt sich aus niedrigen 3/4-Streben mit Brustriegeln an Eck- und Bundständern zusammen. Die Füllhölzer im Bereich des Geschossüberstandes sind mit ausgezogenen Nasen besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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