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In der Blickachse des kurvig verlaufenden Straßenzuges setzt das einseitig freistehende, ehemalige Gasthaus einen deutlichen städtebaulichen Merkpunkt. Das Wohnhaus ist traufständig erschlossen, links befindet sich der ehemalige Wohnteil, der um 1730 erbaut wurde. Besonders kennzeichnend sind die starken Eckständer mit eingefügtem Zahnschnitt und Voluten in beiden Geschossen. Versteift wird das Fachwerkgerüst von 3/4-Streben mit doppeltem Riegel, der Brüstungsbereich wird von gegenläufigen Fußstreben arretiert. Besonders hervorgehoben wird das mittlere Gefach durch ein eingestelltes Andreaskreuz. Ein ähnliches Gerüstraster zeichnet das aufgesetzte Zwerchhaus aus. Rechts befindet sich ein Anbau, dessen Stockwerkstreben auf eine Bauzeit im späten 19. Jh. schließen lassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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