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In unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche erhebt sich ein traufständiges Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen in einer regelmäßigen Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben, eine ebensolche Fachwerkkonstruktion verfestigt das original erhaltene Zwerchhaus. Das um 1820 erbaute Haus ist auf Grund seiner exponierten Lage und der relativ gut erhaltenen Bausubstanz als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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