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In den Straßenraum hinein ragt ein traufständig erschlossenes Doppelhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel. Der vordere Gebäudeteil ist mit seinem Fachwerkgerüst aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern und 3/4-Streben an den Bundständern um 1770 zu datieren, der hintere Bereich mit den 3/4-Streben aus starken, gerade abgearbeiteten Hölzern scheint etwa 50 Jahre jünger. Abgeschlossen wird der Hof von einem Stall-Scheune-Trakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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