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Nahezu der gesamte historische Kern der Ortschaft wurde im Verlauf der Hansteinstraße in einer Gesamtanlage zusammengefasst.
Den Auftakt der Gesamtanlage besetzt eine markante Mühle am Ortseingang, darauf folgt in geringer Entfernung die leicht erhöht befindliche Kirche, die von dichter Bebauung umgeben wird. Es schließt eine Staffel von Hofanlagen mit Kern aus dem 18. Jh. an. Die Wohnhäuser sind in der Regel giebelständig orientiert, angeschlossen sind zum Teil beträchtliche Wirtschaftsgebäude. Wenig abseits der erwähnten Hofanlagen befindet sich die Dorfschule. Abgeschlossen wird die Gesamtanlage im Norden von einem großen Dreiseithof.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |