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Das Gerüstraster des Wohnhauses aus dem Beginn des 19. Jhs. wird durch eine interessante Fachwerkkonfiguration strukturiert. Im Obergeschoss der Giebelseite werden die Bundständer und der Brüstungsbereich von dicht stehenden Stielen besetzt. Ansonsten rekrutiert sich das Fachwerkgefüge in zeittypischer Abzimmerung aus 3/4Streben mit zweifacher Verriegelung. An den Eckständern finden sich eingelegte Rundstäbe mit Blumenmotiven.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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