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Am nördlichen Ortsrand befindet sich über einer Ecksituation eine dreiseitig geschlossene Hofanlage beachtlicher Ausdehnung. Das Wohnhaus stammt mit seinem regelmäßig abgearbeitetem Fachwerkgefüge aus 3/4-Streben an Eck- und Bundständern aus dem Beginn des 19. Jhs., rechtwinklig davon abknickend folgt eine Scheune mit hohen Streben aus gleicher Bauzeit. Gegenüber dem Wohnhaus befindet sich über lang gestrecktem Grundriss ein Stallgebäude in Backsteinmauerwerk aus dem frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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