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Abseits der Durchgangsstraße befindet sich am nördlichen Rand der historischen Bebauung in der Nähe des Friedhofes ein traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus aus dem Beginn des 19. Jhs. Die Fachwerkkonfiguration besteht aus einem regelmäßigen Raster, gefügt aus 3/4-Streben mit doppeltem Riegel an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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