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Das Wohnhaus einer hakenförmig erschlossenen Hofanlage stammt aus dem Beginn des 18. Jhs. Das regelmäßig abgearbeitete Fachwerkgerüst besteht aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln in beiden Geschossen. Die Unterkante der Schwelle wird von einem Seilbandprofil hervorgehoben. Die gut erhaltene Bausubstanz und die exponierte Lage des Hauses auf der den Ort überragenden Anhöhe rechtfertigen eine Eintragung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |