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Gegenüber der Einfahrt in die Berggasse befindet sich in deren Blickachse ein städtebaulich wichtiger Streckhof in zwei Geschossen über hohem Sockel aus den ersten Jahren des 19. Jhs. mit doppelt verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern; Ständer und Streben des Obergeschosses bestehen aus außergewöhnlich kräftigen Hölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |