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Am nördlichen Rand der historischen Ortslage befindet sich in der Blickachse der in den Ort hineinführenden Durchfahrtsstraße ein Doppelhaus mit einem Fachwerkverband aus dem frühen 18. Jh., kenntlich an den leicht gebogenen 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern beider Geschosse. Auf Grund seiner exponierten Lage und dem gut erhaltenen historischen Baubestand ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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