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Aus dem Ende des 18. Jhs. stammt das groß dimensionierte Fachwerkwohnhaus am aufsteigenden Verbindungsweg zwischen Berggasse und der Oberen Bachstraße. Das regelmäßig ausgeführte Fachwerkgerüst des Hauses besteht aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. In das abschließende Mansarddach ist ein Zwerchhaus eingefügt. Die selten anzutreffende Dachform, die exponierte Lage inmitten kleinmaßstäblicher Bebauung und die kaum gestörte Bausubstanz rechtfertigt eine Ansprache als schützenswertes Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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