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Das Wohnhaus einer Hofanlage besticht durch ein kaum gestörtes Fachwerkgefüge aus dem Ende des 19. Jhs. mit den zeittypischen Stockwerkstreben, Brust- und Sturzriegeln in den Eckgefachen. Das Kellergeschoss stammt aus dem frühen 18. Jh. Eine Tür aus der Bauzeit ist erhalten. Die Giebelseite ist von einem Behang aus Großalmeröder Ziegeln verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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