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Im Jahr 1743 wurde am Beginn des Weges ein Fachwerkwohnhaus erbaut, das heute die Kreuzung zur Berliner Straße wesentlich gestaltet. Das langgestreckte Gebäude erhebt sich über rechteckigem Grundriss in zwei Geschossen und einer Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an der Giebelseite. Den Eckständern ist ein schmales Band eingeschnitten, das sich zu Voluten windet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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