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In das Jahr 1754 datiertes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen, das sich über einem mannshohen Kellergeschoss traufständig zur Straße entwickelt. An den Eckständern finden sich Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, an den Bundständern 3/4-Streben mit zweifacher Verriegelung; die Kopfknaggen sind mit Flachschnitzdekor versehen. Als eines der besterhaltenen historischen Gebäude im Verlauf der Gesamtanlage kommt dem Haus besonderer denkmalpflegerischer Schutz zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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