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Tiefer, auf vier Seiten umbauter Hof, der Teil der Gesamtanlage im Ortskern Nauheims ist; Kulturdenkmal ist das giebelständige Wohnhaus sowie dessen traufständige Erweiterung, mit der der Hofzugang überbaut wurde. Im Obergeschoß des giebelständigen Gebäudes ein Fachwerkgefüge mit urwüchsigen, V-förmig angeordneten Streben, vermutlich noch im 17. Jahrhundert entstanden. Das Erdgeschoß und der traufständige Anbau in jüngeren Fachwerkformen des 18. oder 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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