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Das prächtig ausgestattete Fachwerkwohnhaus stammt aus dem Jahr 1623, wie die inschriftliche Datierung der spitzbogig geschlossenen Haustürfüllung vermerkt. Das giebelständig erschlossene Gebäude weist eine unregelmäßige Fachwerkkonfiguration aus nahezu geschosshohen, gebogenen 3/4-Streben im vorderen Bereich des Obergeschosses auf. Als repräsentativen Hinweis auf den Status des Bauherren finden sich an den giebelseitigen Eckständern dicke Taustäbe in eingetieftem Gewände. Auf Grund seiner durch die Größe des Objektes bedingten städtebaulichen Präsenz und der gut erhaltenen Bausubstanz ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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