Gesamtanlage Unterrieden Lindenstraße
Gesamtanlage Unterrieden Lindenstraße/Anger
Gesamtanlage Unterrieden Ludwigsteinstraße
Gesamtanlage Unterrieden Ludwigsteinstraße
Gesamtanlage Unterrieden Mühlstraße/Kirchstraße
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
Unterrieden
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Unterrieden

Die Gesamtanlage des Ortes Unterrieden umgrenzt die Bebauung der ehemaligen Domäne im historischen Ortskern im Bereich der Kirch-, Linden- und Ludwigsteinstraße. Erschlossen werden in dem ausgegrenzten Gebiet mehrere Arbeiterhäuser, Kleinbauernstellen und einige Wirtschaftsgebäude. Den Auftakt setzen im östlichen Abschnitt der Ludwigsteinstraße einige groß dimensionierte Wirtschaftsgebäude, deren Ansammlung sich in der Parzelle zwischen Kirch- und Lindenstraße verdichtet. Dort setzen der große massive Kuhstall mit rechtwinklig angeschlossener Scheune, das ehemalige Wohnhaus des Schweizers - Ludwigsteinstraße 31 - sowie ein Pferdestall im nördlichen Bereich - Kirchstraße 1 - besondere bauliche Akzente. Das Gebäude Kirchstraße 2 beherbergte die Domänenverwaltung, Kirchstraße 10/12 war ebenso wie die Gebäude Lindenstraße 1 - 7 Kleinbauernstelle.

Die evangelische Pfarrkirche wird von zwei Baugruppen flankiert, die für die Ortsgeschichte von besonderer Bedeutung waren. Es handelt sich um die Zigarrenfabrik Brasilia - Kirchstraße 8 -, eine mehrteilige Fabrikanlage aus den frühen Jahren des 20. Jhs. sowie das Haus Lindenstraße 4, eine lang gestreckte Gebäudegruppe, in deren hinterem Teil eine Zigarrenwerkstatt angesiedelt war.

Den westlichen Bereich der Gesamtanlage besetzen im Verlauf der Durchgangsstraße zwei kleinmaßstäbliche Hofanlagen aus dem späten 19. Jh.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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