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Das heute mit Blechschindeln verkleidete Fachwerkgebäude ist als ehemaliges Verwalterhaus der Domäne als Kulturdenkmal einzutragen. Es erhebt sich, traufseitig erschlossen, in zwei Geschossen über einem hohen Sandsteinsockel und wird von einem Krüppelwalmdach abgeschlossen. Der Eingang ist über eine zweiläufige Sandsteintreppe erreichbar, darüber akzentuiert ein aufgesetztes Zwerchhaus die Mittelachse des Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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