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Ebenso wie das benachbarte Gebäude Nr. 26 wurde das Wohnhaus dieser Hofanlage in einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration des späten 19. Jhs. mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen erbaut; ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Im hinteren Abschluss erhebt sich ein spätmittelalterliches Wirtschaftsgebäude in Ständerkonstruktion. Als Wohnhaus einer historischen Kleinbauernstelle mit erhaltenem Wirtschaftsgebäude ist die Baugruppe Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |