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Hart an die Durchgangsstraße grenzt ein Fachwerkwohnhaus aus dem späten 19. Jh. mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen, ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Als ein Gebäude, das den historischen Baubestand im westlichen Bereich des Straßenzuges abschließt, kommt dem Haus der Status eines Kulturdenkmales aus städtebaulichen Aspekten zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |